Ihr Fahrzeug ist mit einem digitalen Tachografen ausgestattet?! Mit unseren Produktlösungen sind Sie in der Lage alle auf dem Markt befindlichen digitalen Tachografen und Fahrerkarten auszulesen. Hier einige Beispiele: - Stoneridge - Siemens VDO - EFKON - Actia
Der Gesetzgeber schreibt vor, den digitalen Tachografen in jedem Fahrzeug spätestens alle 90 Tage auszulesen. Auch müssen die Fahrerkarten aller Fahrer spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden.
Alle Unternehmen mit Angestellten sind verpflichtet die ausgelesenen Tachografen- und Fahrerkartendaten einzusehen und auf Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zu prüfen. Sollte dies der Fall sein, so muss der Fahrer schriftlich belehrt werden.
Die Daten des digitalen Tachografen und der Fahrerkarte müssen in digitaler Form auf zwei getrennten Medien gespeichert und örtlich getrennt aufbewahrt werden. Die Archivierungsdauer beträgt mindestens ein Jahr.
Wir bieten für jede Unternehmensgröße die richtige Lösung: Entscheidungsfinder
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